Nach 123 Jahren können Schweizerinnen wählen.
1848 verkündet die Bundesverfassung der Schweiz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetzte gleich.“ Doch es dauert noch weitere 123 Jahre bis die Schweizerinnen 1971 in einer Volksabstimmung, bei der auch die Mehrheit der Männer für das Wahlrecht der Frauen stimmt, dieses nun endlich auch erhalten. Doch so fortschrittlich wie auf Bundesebene ist der Rest der Schweiz noch lange nicht. Im Kanton Appenzell-Innerhoden können Frauen erst 1990 wählen.